Aktuelle Corona-Infos: Hygieneregeln im RVC

Aktuelle Corona-Infos

Update 4.4.2022: Angepasstes Hygienekonzept

Am 3.4. entfallen die bisher im Rahmen der COVID-19-Pandemie gültigen Hygienemaßnahmen. Aufgrund der aktuell hohen Infektionszahlen in Bayern, hält der RVC an einem angepassten Hygienekonzept fest.

Maskenpflicht gilt:

  • in den Sattelkammern
  • in Lagerräumen
  • im gesamten Verwaltungsgebäude
  • in Kontaktsituationen mit dem Reitlehrer, z.B. beim Satteln oder Nachgurten
  • für Personen ab sechs Jahren.

Die 2G Regelung entfällt.

 Update 15.12.2021: Testpflicht entfällt

Ab 15.12.2021 gilt nur noch die 2G-Regel zum Betreten und zur Nutzung der Sportstätten unter freiem Himmel (unsere Reithallen sind dem Freiluftsport gleichgestellt). Damit entfällt die Notwendigkeit bei Reitunterricht ein Testzertifikat vorzulegen bzw. einen Selbsttest unter der Aufsicht des Reitlehrers vorzunehmen. Das gilt sowohl für die Reitstunden der Reitschule als auch für Privatunterricht. 

Die bisherige Ausnahmeregelung von der 2G Regelung für jugendliche Schüler wurde bis auf Weiteres verlängert.

 Update 1.12.2021: 15. Bayerische InfektionsschutzmaßnahmenverordnungGemäß der 15. BayIfSMV  sowie nach Verhandlungen des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes (BRFV) mit den Ministerien gilt im RVC: Reitunterricht:

  • Auf allen Reitplätzen (Reithalle, Reitzelt, Außenplatz) gilt bei der Ausübung des Reitsports (Reitunterricht) die 2Gplus-Regel, ebenso bei Ausritten.
  • Minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der 2Gplus-Regel befreit.
  • Alle erwachsenen Reitschüler bitten wir,
    • den Geimpft-/Genesen-Nachweis per E-Mail an info@reitverein-corona.de zu senden
    • sowie ein aktuelles Testzertifikat beim jeweiligen Reitlehrer zu Beginn der Reitstunde vorzulegen. Alternativ kann ein mitgebrachter Selbsttest unter der Aufsicht des Reitlehrers vorgenommen werden.
  • Eltern, die ihre Kinder zum Reitunterricht bringen/abholen, ist es selbstverständlich gestattet, den Parkplatz (Zufahrt über das Tor) im RVC zu nutzen.

Bewegung von Pferden aus Gründen des Tierwohls (Reiten, Bodenarbeit, Longieren usw.; kein Reitunterricht):

  • Pferdebesitzern oder von ihnen Beauftragte, die geimpft oder genesen sind (2G), ist ein Aufenthalt in der Reithalle auch ohne zusätzlichen Test möglich,  wenn keine Testmöglichkeit besteht und der Aufenthalt nur zu dem Zweck erfolgt, dem Pferd die aus Tierwohlgründen zwingend erforderliche Bewegung zu verschaffen.
  • Alle Pferdebesitzer und Reitbeteiligungen bitten wir, den Geimpft-/Genesen-Nachweis per E-Mail an info@reitverein-corona.de zu senden.

Zugang zu den Ställen:

  • Die Ställe unterliegen keiner Zugangsbeschränkung, damit im Sinne des Tierwohls die Versorgung der Pferde zu jeder Zeit gewährleistet ist.
  • Im Sinne des Gemeinwohls bitten wir in den Ställen um Einhaltung der 3G-Regel.

Update 15.11.2021: Hygieneregeln im RVC

Auf dem Vereinsgelände des RVC sind alle Sportstätten (Reithalle, Reitplatz, Zelt, Longierzirkel, Ponyplatz) als Außensportanlagen einzustufen, da auch die durch Netz oder Lochblech gegen die Witterung geschützten Reithallen dauerhaft belüftet werden und Luftaustausch mit der Außenluft stattfindet. Nach derzeitigem Stand unterliegt der Sport im RVC nicht der 3G-Regel.
Im Sinne der Gemeinschaft bitten wir jedoch Personen, die bisher noch über keinen Infektionsschutz durch Impfung oder Genesung verfügen, nach Möglichkeit vor dem Besuch des Vereinsgeländes einen Test durchzuführen und eine Infektion auszuschließen.

Der Zutritt zum Vereinsgelände ist verboten für

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, zu Ausnahmen wird hier auf die jeweils aktuell gültigen infektionsschutzrechtlichen Vorgaben verwiesen,
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen,
  • Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere (wie z. B. Atemnot, Husten, Schnupfen) oder für eine Infektion mit SARS-CoV-2 spezifischen Symptomen (Verlust des Geruchs- oder Geschmacksinnes)

Die Kontaktdatenerfassung entfällt, die Eintragung in das Anwesenheitsbuch ist nicht mehr notwendig.

In Stallgebäuden, Sattelkammern, Lagerräumen sowie im gesamten Verwaltungsgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (für Jugendliche von 6-16 Jahren: medizinische Maske). Maskenpflicht gilt außerdem bei der Unterbrechung des Sports, sofern der Reitlehrer beim Nachgurten, beim Einstellen der Bügel sowie bei Sitzkorrekturen unterstützt. Keine Maskenpflicht besteht für Kinder bis zum bis 6. Geburtstag und bei bei der Ausübung des Sports.

Alle Personen halten auf dem gesamten Gelände einen Mindestabstand von 1,5 m ein. Ausgenommen sind jene, die nach den geltenden Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind (z.B. Angehörige eines Haushaltes).

Sofern der Mindestabstand in Sattelkammern, dem Flur im Verwaltungsgebäude oder Lagerräumen nicht eingehalten werden kann, dürfen diese Räume nur durch eine Person betreten werden.

Zur Minimierung der Übertragung sollten alle Personen ihre Hände regelmäßig waschen und desinfizieren.

Vielen Dank für Eure Unterstützung!

Euer Vorstandsteam

Update 08.03.2021: Eingeschränkter Wiederanlauf des SchulbetriebsNach den jüngsten Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bayerischen Regierung können wir ab Montag, den 8. März 2021 den Schulbetrieb eingeschränkt wieder aufnehmen. Unser Anlaufkonzept richtet sich nach den Vorgaben für Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100.Erlaubt ist Individualsport unter freiem Himmel mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten.Für uns bedeutet das: Einzelunterricht auf dem Reitplatz für Anfänger II aufwärts und im Roundpen (an der Einfahrt) für Longenschüler und Anfänger I. Folgende Hygieneregeln gelten auf dem gesamten RVC-Gelände für ALLE Reiter:

  • Hände waschen bei Ankunft und vor Abfahrt
  • Eintragungspflicht ins Anwesenheitsbuch (Anfänger I und Longenschüler tragen sich direkt am Roundpen beim Reitlehrer ein)
  • Maskenpflicht (FFP2)
  • mindestens 1,5m Abstand halten
  • keine Besucher und Begleitpersonen

Wir wünschen Euch einen guten Start und freuen uns auf ein baldiges Wiedersehen! Herzliche Grüße,Euer Vorstandsteam Update 07.12.2020: Erneute Einstellung des ReitschulbetriebsWir müssen den Schulbetrieb bis auf Weiteres erneut einstellen. Reitunterricht darf nur noch außerhalb von Reithallen und Reitplätzen stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen finden sich auf der Webseite des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes zum Nachlesen. Wir bedauern diesen Schritt sehr, sehen aber derzeit keine andere Möglichkeit. Selbstverständlich verfolgen wir die aktuellen Entwicklungen weiter, und werden den Schulbetrieb wieder aufnehmen, sobald es die behördlichen Vorgaben zulassen. Viele Grüße und bleibt gesund!Euer Vorstandsteam Update 18.08. 2020:Auch wenn der Reitunterricht im RVC wieder – weitgehend – normal stattfinden kann, gelten weiterhin einige Grund-Hygieneregeln auf dem Hof:

  • Bei Ankunft und vor der Abfahrt sorgfältig Hände waschen!
  • Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten – auch im Freien!
  • Maskenpflicht im Verwaltungsgebäude!
  • Bei Erkältungssymptomen/Fieber unbedingt zuhause bleiben!

Aus aktuellem Anlass: Bitte informiert Euch regelmäßig z.B. auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über das aktuelle Infektionsgeschehen in von Euch bereisten Urlaubsgebieten. Bei Rückkehr aus einem Risikogebiet bitten wir dringend darum, einen kostenfreien Corona-Test vornehmen zu lassen, und den Hof bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses nicht zu betreten. Wir vertrauen darauf, dass Ihr die Situation weiterhin ernst nehmt und Eure Mitreiter nicht fahrlässig einer Gefährdung aussetzt. Absolute Disziplin in dieser Hinsicht ist die Voraussetzung dafür, dass wir den Reitbetrieb auch in den kommenden Herbst-Monaten weiter fortführen können.Bitte weist auch andere Mitglieder auf die Einhaltung der Hygieneregeln auf dem Hof hin, wenn es jemand doch einmal vergessen sollte.Danke für Eure Mithilfe! Update 29. Juni 2020:Maskenpflicht gilt nur noch im Verwaltungsgebäude (Vorraum zum Stüberl, Zugang WCs). Update 13. Juni 2020:Seit 09. Juni 2020 gilt, innerhalb der Stallgebäude, in den Sattelkammern, im Verwaltungsgebäude (Vorraum zum Stüberl, Zugang WCs) sowie beim Betreten und Verlassen der Reithalle Maskenpflicht. Beim Reiten selbst, also nach dem Aufsteigen, darf die Maske für die Dauer des Trainings abgenommen werden. Vor Verlassen der Reithalle ist sie wieder aufzusetzen. Ohne Mund-Nasen-Schutz ist der Zutritt zu o.g. Räumlichkeiten untersagt. Ab 25. Juni 2020 kehren wir zu Gruppenstunden à 6 Reitern zurück. Longen, Einsteiger, Anfänger IDas Gesundheitsamt der Landeshauptstadt München hat uns leider bestätigt, dass derzeit Sportausübung ausschließlich kontaktlos möglich ist und der Mindestabstand von 1,5 Metern ohne Ausnahme und zu jeder Zeit eingehalten werden muss. Wir prüfen laufend, ob aufgrund aktualisierter Verordnungen hier neue Spielräume entstehen. Wir wissen, dass Ihr bereits viel Geduld bewiesen habt – danke für Eure Treue in dieser schwierigen Zeit! Stand 1. Juni 2020:Seit Montag, 11. Mai 2020 bieten wir wieder Reitstunden für Schüler der Stufen Anfänger II und Fortgeschrittene in Gruppen von maximal vier Reitern. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Reiter ihr Pferd komplett selbständig putzen und satteln sowie absatteln können. Zwischen Reitlehrern und Reitschülern ist zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Neue Reitschüler / interessierte Wiedereinsteiger können wir aktuell nicht aufnehmen, da die verpflichtend zu absolvierenden Sattelstunden aufgrund der Abstandsregeln nicht durchgeführt werden können. Unter den aktuellen Vorgaben können wir leider auch noch keinen Unterricht für die Gruppen Longe, Einsteiger und Anfänger I  sowie keine Voltigierkurse anbieten, da sich der Kontakt zwischen Reitschüler und -lehrer hier nicht vermeiden lässt. Wir bedauern wirklich sehr, dass wir gerade den Kindern und motivierten Reiteinsteigern derzeit keine Reitmöglichkeit bieten können. Bedingt durch die Ausnahmesituation sind uns hier aber noch die Hände gebunden. Das Thema steht aber ganz oben auf unserer Agenda – wir melden uns umgehend, sobald Änderungen in Sicht sind. Die Kurse der Ponyschule gehen mit einem abgeänderten Konzept weiter. Die Teilnehmer wurden hierüber separat per E-Mail informiert. Bis auf Weiteres bieten wir keine Präsenzzeiten im Büro an, etwaige Anfragen können per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden. Bitte wendet euch nur mit wichtigen Anliegen an unser Büroteam und plant gegebenenfalls eine längere Bearbeitungszeit ein. Das geplante LPO-Turnier im Juli wird aufgrund der nach wie vor sehr strengen Auflagen leider nicht stattfinden. Es steht noch nicht fest, ob in den Sommerferien wie gewohnt unsere Kinder-Schnupperkurse stattfinden können. Dies hängt von den sich verändernden Auflagen und Abstands-/Hygieneregeln ab. Auch hier beobachten wir die Lage aufmerksam. Aktuelle Änderungen erfahrt ihr an dieser Stelle. Vielen Dank für eure Mitarbeit und Geduld!Euer RVC-Vorstand